| Mobilitätsgarantie |
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Sicher unterwegs mit ARC-Transistance Auf Wunsch bieten wir eine Mobilitätsgarantie von ARC-Transistance auf alle in Österreich zugelassenen PKW und PKW-Kombi, deren Inspektion/Wartung wir durchgeführt haben. Der Leistungsschutz gilt für fast alle Staaten Europas für die Dauer eines Jahres. Ein Kurzüberblick zur Mobilitätsgarantie:
Notrufnummer in Österreich: 0810 - 199055 oder aus dem Ausland: +43/1/250935944 Die Mobilitätsgarantie erfolgt in Zusammenarbeit mit ARC-Transistance, einem Zusammenschluss namhafter europäischer Automobil- und Touringclubs. Bitte lesen Sie die genauen Leistungen & Bedingungen der Mobilitätsgarantie.
Leistungen der Mobilitätsgarantie:
Leihwagen:
Wenn das geschützte Fahrzeug auf Grund eines technischen Gebrechens nicht mehr fahrbereit ist und auch am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, besorgt die ARC-Einsatzzentrale einen Leihwagen. Die Kosten des Leihwagens werden für max. 2 Tage,längstens aber für die Dauer der Reparatur übernommen. Die Leistungen Übernachtung, Heim-oder Weiterreise oder Leihwagen werden jeweils nur alternierend gewährt.
Bedingungen für die Mobilitätsgarantie:
Voraussetzung für die Leistungen ist die Durchführung der vom Hersteller vorgesehenen Inspektionen/Wartungsarbeiten durch uns, wobei diese Inspektionen zumindest ein mal pro Jahr erfolgen müssen. Leistungsschutz besteht für alle in Österreich zugelassenen PKW und PKW-Kombi, die eine Inspektion bei uns durchführen haben lassen und mit einer ad-Mobilitätsassistance ausgestattet sind. Geschützt sind ebenfalls der berechtigte Fahrer und sonstige berechtigte Insassen.
Allgemeine Bedingungen für ad-Mobilitätsassistance:
ASSIST erbringt im Rahmen der Vereinbarung nach Eintritt eines technischen Gebrechens gemäß den nachstehenden Bedingungen die definierten Leistungen als Service. Diese Leistungen organisiert ausnahmslos die ARC-Einsatzzentrale, die rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr besetzt ist. Eine nachträgliche Vergütung von Kosten für von der ARC-Einsatzzentrale nicht autorisierte Leistungen ist ausgeschlossen. 1. Ausschlüsse
1.1 Es besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kein Anspruch auf die angeführten Leistungen, wenn das Ereignis durch Krieg, innere Unruhen, höhere Gewalt, Erdbeben, Kernenergie oder durch Unfall verursacht wurde, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
1.2. Leistungsschutz besteht ferner nicht, wenn mit dem Fahrzeug bei Schadeneintritt an einer Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankam, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen wurde, das Fahrzeug bei Schadeneintritt zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wurde.2. Pflichten nach Schadeneintritt 2.1.Der Fahrer hat nach Eintritt des Gebrechens den Schaden unter der 24 Stunden Nothilfenummer (ARC-Einsatzzentrale) unverzüglich anzuzeigen und sich über die Art der Leistungserbringung abzustimmen. 2.2 Verletzt der Fahrer des Fahrzeuges eine der vorgenannten Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist ASSIST von der Leistungsverpflichtung frei. 3. Örtlicher Geltungsbereich Leistungsschutz besteht für Schadenfälle in Europa, in den oben angeführten Ländern. 4. Beginn und Dauer Der Leistungsschutz aus der Mobilitätsassistance beginnt am Tag der Durchführung der Inspektion und endet automatisch spätestens 12 Monate danach. 5. Fahrzeugveräußerung Wird das Fahrzeug veräußert, so stehen die Rechte aus diesem Vertrag dem Erwerber des Fahrzeuges für die Restlaufzeit des Vertrages zu. 6. Sonstige Bestimmungen 6.1 Datenschutz Der Besitzer des Fahrzeuges willigt ein, dass ASSIST die erfassten persönlichen Daten im Zusammenhang mit der Leistungsprüfung und der Leistungserbringung EDV-mäßig erfasst und verwaltet und sie auch an die jeweiligen Leistungserbringer bereitstellen kann. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Dritte ist ausnahmslos untersagt. Es gibt keine besonderen oder zusätzlichen Vereinbarungen und Vorbehalte als oben beschrieben.
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