Pickerlüberprüfung
In Österreich müssen alle Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft werden (§ 57a KFG Begutachtung ). Diese wiederkehrende Begutachtung soll garantieren, dass nur sichere und umweltverträgliche Fahrzeuge unterwegs sind. Durchgeführt wird sie von Werkstätten, die speziell hierzu ermächtigt sind, von den Autofahrerclubs und den Landesprüfungsstellen.
Prüfstrasse
Mit unserem speziellen Bremsenprüfstand und einer 4 Säulenhebebühne mit integrierter Rüttelplatte können wir nicht nur Motorräder und Personenkraftwagen überprüfen sondern auch Klein-LKW mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3,5t. Des weiteren sind wir in der Lage ungebremste und gebremste sowie ein- und zweiachsige Anhänger kostengünstig auf die gegebene Verkehrstauglichkeit durchzusehen.
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